Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung über das "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" zu beantragen. Die Höhe der Förderung beträgt bei erfolgreichem Abschluss 4.087,50 €, sodass Lehrgangskosten in Höhe von 1.362,50 € verbleiben. Antragsteller und Empfänger der Förderung ist der Teilnehmende als Privatperson, nicht dessen Arbeitgeber.
AFBG-Förderung
Die AFBG-Förderung – vielfach auch "Meister-BAföG" genannt – unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern.
Wer wird AFBG-gefördert?
Antragsberechtigt sind alle diejenigen, die noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss – Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) – mindestens gleichwertig ist (z.B. universitärer Diplom- oder Master-Hochschulabschluss). Gefördert werden demnach: Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Handwerker, Immobilienkaufleute und andere Fachkräfte), Handwerks- und Industriemeister, staatlich geprüfte Techniker, Personen mit Bachelor-Abschluss, Personen mit Diplom-Abschluss (FH) oder vergleichbar qualifizierte Personen. Hat man in der Vergangenheit bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht förderschädlich.
Höhe der AFBG-Förderung
Nachstehende Abbildung zeigt die Höhe der Standard-Förderung auf. Im Einzelfall kann die Förderung nochmals höher ausfallen.
AFBG-Antragstellung
Allgemeine Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Beispiele für Teilnehmerförderungen
Vorausgefüllte Formblätter und Nachweise für die Beantragung finden Sie bei den Informationen zu den jeweiligen Lehrgängen.
Zuständige AFBG-Förderstellen
Die einzelnen Bundesländer haben jeweils spezifische Einrichtungen, die für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig sind: Zuständige Förderstellen
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